Die Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der regionalen Beihilfestellen.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bei diagnostizierter Notwendigkeit durch den Therapeuten werden die Kosten einer Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen. Ihre Versichertenkarte für das Kind genügt.
Gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren können eine Psychotherapie selbständig beantragen!
kjp sasel
Thomas vor der Horst
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Psychoonkologe
Saseler Chaussee 166
22393 Hamburg
Telefon: 040-66 90 89 69
E-Mail: vorderhorst@kjp-sasel.de